Es geht um Grundsatzfragen: Wie viele Kompetenzen darf der Staat an die Europäische Union abtreten, ohne das Volk zu fragen? Bei welchen Entscheidungen muss das deutsche Parlament mitreden? Schon einmal hatten die deutschen Richter Europa seine Grenzen aufgezeigt, als sie 2009 Teile des Lissabon-Vertrages und die damit verbundene Übertragung von Hoheitsrechten an die EU kritisierten.
weiter:
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen