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[Ulla Jepke] Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jepke und der Fraktion DIE LINKE - Nutzung Sozialer Netzwerke zu Fahndungszwecken [PDF]
Frage 6 b):weiter:
Kann die Bundesregierung mit Sicherheit ausschließen, dass “virtuelle Ermittler” in der Vergangenheit jemals zu Straftaten aufgerufen oder Texte mit strafbarem Inhalt verfasst oder dateien mit strafbarem Inhalt weitergegeben haben?
Antwort:
Die Preisgabe von Informationen zu konkreten verdeckten Einsätzen bei der Verfolgung von Straftaten im Internet an die Öffentlichkeit würde das schützenswerte Interesse der Bundesrepublik Deutschland an einer wirksamen Bekämpfung … und damit das Staatswohl erheblich beeinträchtigen. … Die Antwort der Bundesregierung auf diese Frage ist daher als “Verschlusssache – Vertraulich” eingestuft werden
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