Der Handelsverband Deutschland (HDE) legt dazu nun ein Gutachten vor, verfasst von dem renommierten Verfassungsrechtler Christoph Degenhart aus Leipzig. Degenhart kommt zu dem Schluss: Der neue Rundfunkbeitrag verstößt gegen die Artikel 2 und 3 Grundgesetz, er greift in die Handlungsfreiheit der Unternehmen ein und ist nicht mit dem Gleichheitsgebot vereinbar. Da es sich dem Wesen nach um eine Steuer und nicht um einen „Beitrag“ handele, fehle es den Bundesländern, die den Beitragsstaatsvertrag verabschiedet haben, an der Gesetzgebungskompetenz. Der Rundfunkbeitrag sei formell und materiell verfassungswidrig.weiter
Kurzfassung - Gutachten Rundfunkbeitrag Degenhart HDE [PDF]
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