Das Bundesverfassungsgericht wird am 5. Juli über die Klagen gegen den Euro-Rettungsschirm sowie gegen die Griechenland-Hilfe mündlich verhandeln. Die Bundesregierung muss begründen, inwiefern die Maßnahmen zur Stabilisierung der europäischen Währung mit dem Grundgesetz vereinbar sind.
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Dann wird also am 5. Juli verhandelt und am 15. Januar kommt dann der Beschluss oder das Urteil, das Geld nach Griechenland ist aber schon lange verschwunden!!!
AntwortenLöschenEntweder es ist nicht Verfassungskonform oder es ist es doch.
DAS sollten Richter aber doch schon ganz alleine herausbekommen können, denn sie kennen die Sachlage.
Aber wie dem auch sei, das Ende ist schon abzusehen, denn der Vorsitzende Richter dort ist schon sehr CDU-nah...
Wozu also noch Gerichte.