19.10.2011

Länger haltbar - Trotz offensichtlicher Irritationen - Aigner will keine Änderung beim Mindesthaltbarkeitsdatum

[Tagesspiegel]Trotz offensichtlicher Irritationen unter den Verbrauchern soll am Mindesthaltbarkeitsdatum auf Lebensmittelverpackungen nicht gerüttelt werden.
Es sei das Datum, bis zu dem das betroffene Lebensmittel unter angemessenen Aufbewahrungsbedingungen - beispielsweise ausreichend gekühlt - seine Eigenschaften behält. „Auch nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums kann ein Lebensmittel also durchaus noch tagelang zum Verzehr geeignet sein“, erklärte der Sprecher.
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