18.10.2011

Urteil - Der Europäische Gerichtshof verbietet Patentierbarkeit von embryonale Stammzellen

[Tagesspiegel] Produkte aus menschlichen embryonalen Stammzellen dürfen nicht patentiert werden, wenn dazu befruchtete Eizellen zerstört oder geschädigt werden müssen. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden.
Das Grundsatzurteil beschränkt damit die Verwendung dieser Zellen für Forscher. Allerdings halten die Richter es für möglich, dass die Nutzung für eine Therapie oder Diagnose zum Nutzen des Embryos - zum Beispiel bei Missbildungen - Gegenstand eines Patents sein könnte.

Die Entscheidung gilt für Patente auf embryonale Stammzellen sowie auch für die Verfahren zu ihrer Herstellung.
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