Die Staatsanwaltschaft zieht sich laut Stadler nun auf folgenden Standpunkt zurück:weiter:
"Denn die Installation der betreffenden Software erfolgte gerade nicht unter Überwindung einer besonderen Sicherung, sondern auf der Grundlage der vorgenannten Gerichtsbeschlüsse."
Davon kann aber nun gerade keine Rede sein. Der Ermittlungsrichter hatte den Beschluss eindeutig formuliert. Es stand gerade drin, dass andere Maßnahmen als die Telekommunikationsüberwachung unzulässig sind. Darüber, so Stadler, haben sich die Polizisten hinweggesetzt. Ihr Verhalten war also gerade nicht vom Richter abgesegnet. Deshalb hat auch später das Landgericht bestätigt, die Maßnahmen seien rechtswidrig gewesen.
18.11.2011
Die Staatsanwaltschaft München I sieht keinen Grund, wegen des Bayerntrojaners zu ermitteln
[Lawblog] Die Staatsanwaltschaft München I sieht keinen Grund, wegen des Bayerntrojaners zu ermitteln. Eine Strafanzeige der Piratenpartei gibt den Ermittlern keinen Anlass, ein Verfahren einzuleiten. Die Begründung ist fadenscheinig, meint Rechtsanwalt Thomas Stadler. Er hatte die Strafanzeige formuliert.
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