18.11.2011

ELENA ist tot, lang lebe ELENA! - Zweifel am Ende der Arbeitnehmer-Vorratsdatenspeicherung

[Vorratsdatenspeicherung] ELENA ist der Name, hinter dem sich die anlasslose Sammlung von umfangreichen Arbeitnehmerdaten verbarg. Monat für Monat sind Arbeitgeber und Behörden dazu verpflichtet, diese Daten einer Zentralen Speicherstelle (ZSS) zuzuführen, um irgendwann, Jahre später zum Beispiel, zur Überprüfung von Berechtigungen für Sozialleistungen zu dienen - oder auch nicht. Die anlasslose und umfangreiche zentrale Speicherung sensibler Daten ist ein klassisches Beispiel der Vorratsdatenspeicherung, gegen die Datenschützer, Bürgerrechtler, Gewerkschaften, Personal- und Betriebsräte seit langer Zeit Sturm laufen

Während sich das offizielle und vom Bundeswirtschaftsministerium betriebene Informationsportal "Das-Elena-Verfahren" nun recht schmallippig zur Beendigung des Vorhabens äußert [4] lassen die etwas weitergehenden Informationen anderer Nachrichtenportale [5] [6] aufhorchen:

Selbst jetzt noch seien die Unternehmen zur - inzwischen sinnlosen - monatlichen Übertragung der Arbeitnehmer-Daten an die ZSS verpflichtet, erst mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes am 01.01.2012 sei das nicht mehr notwendig, auch wenn es keinerlei Überprüfung der übertragenen Daten und damit keine Sanktion bei Nichtlieferung gibt.

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