Während sich das offizielle und vom Bundeswirtschaftsministerium betriebene Informationsportal "Das-Elena-Verfahren" nun recht schmallippig zur Beendigung des Vorhabens äußert [4] lassen die etwas weitergehenden Informationen anderer Nachrichtenportale [5] [6] aufhorchen:
Selbst jetzt noch seien die Unternehmen zur - inzwischen sinnlosen - monatlichen Übertragung der Arbeitnehmer-Daten an die ZSS verpflichtet, erst mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes am 01.01.2012 sei das nicht mehr notwendig, auch wenn es keinerlei Überprüfung der übertragenen Daten und damit keine Sanktion bei Nichtlieferung gibt.
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