In der Visa-Warndatei sollen alle Antragsteller auf ein Visum sowie diejenigen, die sie eingeladen haben, in Deutschland gespeichert werden, sofern die Einladenden mehr als drei Einladungen pro Jahr (bei juristischen Personen fünf) aussprechen. Nach einem Eintrag findet ein vom Bundesverwaltungsamt angestoßener automatischer Datenabgleich mit der Antiterror-Datei statt. Bei einem Treffer sollen die Sicherheitsbehörden wie die Visumsbehörden benachrichtigt werden. In der Sitzung des Innenausschusses kündigte ein Vertreter des Bundesinnenministeriums an, dass geprüft werde, ob die Visa-Daten auch mit der geplanten Datensammlung gegen den Rechtsextremismus werden müssen.weiter:
30.11.2011
Visa-Warndatei ist beschlossen
[Heise] Mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP hat der Innenausschuss des Bundestages dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (PDF-Datei) zugestimmt und damit den Aufbau einer Visa-Warndatei eingeleitet. Die von Kritikern geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken bei der Datenverknüpfung mit der Antiterror-Datei wurden nicht berücksichtigt.
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen