08.11.2011

Europäisches Patentamt - Patent auf Tomaten (EP1211926) wird der Großen Beschwerdekammer zur Entscheidung vorgelegt

[no-patents-on-seeds] München, 8. November 2011. Das Europäische Patentamt in München hat heute entschieden, das Patent auf Tomaten (EP1211926) der Großen Beschwerdekammer zur Entscheidung vorzulegen. Damit folgte es überraschend den Forderungen der Kritiker, die Patente auf Pflanzen und Tiere grundsätzlich in Frage stellen. Die Grosse Beschwerdekammer ist die höchste, interne Instanz des EPA und wird darüber entscheiden zu haben, ob Pflanzen (und Tiere), die aus traditioneller Züchtung stammen, grundsätzlich patentiert werden können, oder nicht.
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