Bundes- und Landesbehörden sind wenig auskunftsfreudig, wenn es um die Zahl überwachter Telefone geht. Im Bereich der Funkzellenauswertung (FZA) werden ohnehin keine Statistiken geführt, die eine Unterscheidung zwischen polizeilich abgefragten Verbindungsdaten von Computern oder Mobiltelefonen erlauben würden. Die sogenannten "Stillen SMS" gelten allerdings juristisch ohnehin nicht als Kommunikationsvorgang.
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Gute Gesetzgebung eben.
AntwortenLöschenich bin mir inzwischen nicht mehr sicher wie das
mit justizias Blindheit wirklich gemeint ist.