[blog.schwindt-pr.com] Eine Facebook-Fanseite muss ein Impressum des Anbieters haben. Was viele Juristen meinten, hat nun das Landgericht Aschaffenburg in der jetzt bekannt gewordenen Entscheidung vom 19.08.2011 (Az. 2 HK O 54/11) bestätigt.
Der auf Social Media Recht spezialisierte Rechtsanwalt Thomas Schwenke, LL.M. von der Kanzlei SCHWENKE & DRAMBURG http://spreerecht.de hält die Entscheidung nur zum Teil für richtig und gibt in diesem Gastartikel Empfehlungen, wie sich die Betreiber von Facebook-Seiten verhalten sollen:
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