18.11.2011

EU Urteil - Nacktscanner erlaubt Röntgenscanner verboten

[Golem] Die Europäische Union hat eine einheitliche Vorschrift für den Einsatz von Körperscannern in der Gemeinschaft erlassen. Danach sind die Geräte grundsätzlich erlaubt. Passagiere dürfen jedoch nicht zu einer Kontrolle damit gezwungen werden. Der Einsatz von Röntgengeräten ist verboten.
Hierzulande kommen nur Systeme zum Einsatz, die im Terahertzbereich arbeiten. Diese haben sich in einem 2010 gestarteten Versuch am Hamburger Flughafen jedoch als derart untauglich erwiesen, dass Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) schließlich erklärte, der Test sei gescheitert.
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