02.11.2011

Amnesty-Schattenbericht für Anti-Folter-Komitee kritisiert auch mangelnde Aufklärung von Polizeigewalt

[Amnestypolizei] Am 4. und am 8. November muss die Bundesregierung ihre Politik zur Folterbekämpfung bei der turnusmäßige Anhörung vor dem Antifolter-Komitee der UNO in Genf darlegen. Amnesty International hat dem Komitee einen sogenannten Schattenbericht vorgelegt. Darin kritisiert Amnesty u.a. fehlendes Engagement der Bundesregierung für eine menschenrechtskonforme Aufklärung mutmaßlich rechtswidriger Polizeigewalt.
Auch auf Missstände bei der Aufklärung von Fällen exzessiver Gewalt durch die Polizei weist der Amnesty-Schattenbericht hin. Um den Anforderungen der Anti-Folter-Konvention gerecht zu werden, muss unverhältnismäßige Gewaltanwendungen durch Polizisten unverzüglich, umfassend und unparteilich untersucht werden." Dies sei in Deutschland nicht immer der Fall. "Eine fehlende individuelle Kennzeichnung von Polizisten verhindert immer wieder, dass Vorwürfe verfolgt werden können," sagt Dierßen. Auch wenn beschuldigte Polizisten bekannt sind, werde häufig nicht unverzüglich und umfassend ermittelt. "Eine unabhängige Untersuchungsinstanz außerhalb der Polizei, wie sie in anderen europäischen Ländern schon Realität ist, könnte hier Abhilfe schaffen", so Dierßen
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