[szo/ 28.02.2013] Ein psychisch kranker Straftäter aus Sachsen darf nicht gegen seinen Willen mit Psychopharmaka behandelt werden. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss. Die sächsische Regelung über Zwangsbehandlungen verstoße gegen das Grundgesetz und sei deshalb nichtig.
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[bundesverfassungsgericht / 20.02.2013] Pressemitteilung Nr. 14/2013 - 2 BvR 228/12
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