Für den Einsatz interessiert sich auch die Opposition im Berliner Abgeordnetenhaus. Benedikt Lux, Innenexperte der Berliner Grünen, wies darauf hin, dass auch Räume von freien Fotografen als Redaktionsräume gelten können. Redaktionen genießen durch die verfassungsrechtlich verankerte Pressefreiheit besonderen Schutz. Razzien dort werden nur in Ausnahmefällen für rechtens erklärt.weiter
Erklärung eines durchsuchten Journalisten aus Berlin:
[Facebook / 06.02.2013] Unter rechtlich mehr als fragwürdigen Bedingungen wurden heute Morgen ab 6 Uhr die Wohn- & Redaktionsräume von mindestens fünf freien Berliner Fotojournalisten teilweise mehrstündig durchsucht, hiervon war ich ebenfalls betroffen. Weitere Durchsuchungen hat es offenbar in Baden-Württemberg und Hessen gegeben. In den Durchsuchungsbeschlüssen wird lediglich von "Wohn- und Nebenräumen" gesprochen. Ferner wird davon geschrieben, dass wir als Fotografen den Demonstrationszug begleitet hätten - es liest sich so also so als wären wir quasi privat oder zufällig vor Ort gewesen. Der Schutz des Redaktionsgeheimnisses wird somit bewusst unterlaufen.
Unter Androhung der Beschlagnahme sämtlicher Kameratechnik, Speichermedien und Computer wurde eine Sichtung von Bildmaterial erzwungen. Konkret geht es um Ermittlungen der Staatanwaltschaft Frankfurt/Main wegen §224 (Gefährliche Körperverletzung) gegen Unbekannt. Die Verfahren richten sich nicht (!) gegen uns, wir werden im Durchsuchungsbeschluss vom Amtsgericht Frankfurt als "Unverdächtig" bezeichnet. Durchsucht wurde auf Grundlage der Paragrafen §103 und §105 StPO. Gesucht werden Personen die welche an Ausschreitungen am 31. März 2012 in Frankfurt am Main beteiligt waren. An diesem Tag fand hier eine linke Antikapitalismus Demonstration (M31) statt. Rechtliche Schritte gegen die Maßnahmen sind in Vorbereitung.
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