06.02.2013

Impressumsfehler auf Fanseiten – Massenabmahner siegen vor Gericht

[allfacebook / 06.02.2013] Falls Sie immer noch kein Impressum auf Ihrer Facebookseite haben, dann wird es jetzt höchste Zeit. Denn das Landgericht Regensburg hat mit Urteil vom 31. Januar 2013, Az. 1 HK O 1884/12 bestätigt, dass
  • Eine Facebookseite ein Impressum haben muss und
  • es nicht missbräuchlich ist, innerhalb einer Woche über 180 Facebookseiten wegen Impressumsfehlern abzumahnen.
(übrigens, die strittige Frage, ob die “Info”-Rubrik als Ort des Impressums ausreichend ist, wurde in dem hier entschiedenen Urteil nicht behandelt).

Ich empfehle Ihnen also dringend, Ihre Facebookseite mit einem Impressum auszustatten, wenn Sie es noch nicht getan haben. Hier zeige ich Ihnen wie: ”Abmahnwelle wegen Impressumsfehlern – Sichern Sie Ihre Fanseite in 5 Minuten“. Denken Sie bitte auch an andere Social Media Kanäle wie Twitter, Google+ oder Youtube. Lesen Sie warum das Gericht so entschieden hat und warum die Impressumspflicht selbst nicht mehr in Frage gestellt wird.
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[openjur] LG Regensburg · End-Urteil vom 31. Januar 2013 · Az. 1 HK O 1884/12
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