- Eine Facebookseite ein Impressum haben muss und
- es nicht missbräuchlich ist, innerhalb einer Woche über 180 Facebookseiten wegen Impressumsfehlern abzumahnen.
Ich empfehle Ihnen also dringend, Ihre Facebookseite mit einem Impressum auszustatten, wenn Sie es noch nicht getan haben. Hier zeige ich Ihnen wie: ”Abmahnwelle wegen Impressumsfehlern – Sichern Sie Ihre Fanseite in 5 Minuten“. Denken Sie bitte auch an andere Social Media Kanäle wie Twitter, Google+ oder Youtube. Lesen Sie warum das Gericht so entschieden hat und warum die Impressumspflicht selbst nicht mehr in Frage gestellt wird.
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[openjur] LG Regensburg · End-Urteil vom 31. Januar 2013 · Az. 1 HK O 1884/12
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