[Zeit / 14.02.2013] Bundesbehörden sollen nicht mehr länger verpflichtet sein, nach den Pressegesetzen Auskunft zu erteilen. Zumindest plant dies das Innenministerium so.
Vordergründig geht es um den Bundesnachrichtendienst (BND). Ein Journalist will wissen, wie viele ehemalige Mitarbeiter des BND eine nationalsozialistische Vergangenheit haben. Für die Behörde ist das eine unangenehme Frage. Der Geheimdienst verweigert eine Antwort. Der Journalist klagt vor dem Bundesverwaltungsgericht seinen gesetzlichen Anspruch auf Auskunft ein. Üblicherweise erkennen die Gerichte den Auskunftsanspruch der Journalisten an und verurteilen Bundesbehörden, auf die unliebsamen Fragen zu antworten.
weiter
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen