Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat den gesetzlichen Auftrag, die freie und umfassende Meinungsbildung zu gewährleisten. Die Aufsichtsgremien, wie der Rundfunkrat, sollen dafür Sorge tragen, dass die Rundfunkanstalten ihren gesetzlichen Rundfunkauftrag im Interesse der Meinungsbildungsfreiheit wahrnehmen. Tatsächlich bastelt sich jede Landtagsmehrheit über die entsprechenden Rundfunkgesetze ihre Mehrheit in diesem Gremium. Die Piraten haben nun ihren Sitz im WDR-Rundfunkrat öffentlich ausgeschrieben.
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