Genommen wird den Mietern auch das Einspruchsrecht bei Modernisierungsmaßnahmen. Sie können persönliche Härtegründe vortragen, die aber erst nach Abschluss der Modernisierung überhaupt angehört werden. Die Kosten der Modernisierungsmaßnahme können wie zuvor mit jährlich elf Prozent auf die Miete umgelegt werden. Eine 20 000 Euro teure Modernisierung führt damit zu einer monatlichen Mieterhöhung von 183,33 Euro.
Die wohnungspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Heidrun Bluhm, wirft Schwarz-Gelb ungenierten Lobbyismus vor: Auftraggeber und Mitverfasser des Gesetzes seien die Verbände der Immobilienwirtschaft und der Haus- und Grundeigentümer, so Bluhm.weiter
Pressemitteilung: Mietrechtsänderungsgesetz passiert den Bundesrat [bmj / 01.02.103] Nach der heute erfolgten Verabschiedung des Gesetzes im Bundesrat muss es nun noch ausgefertigt und verkündet werden. Die Änderungen werden voraussichtlich – je nach Verkündungstermin im Bundesgesetzblatt – Anfang April oder Anfang Mai 2013 in Kraft treten. Die Regelung zum Contracting werden zwei Monate danach wirksam. Die Gesetzesmaterialien sind über die Bundestag-Drucksachen 17/10485 (Regierungsentwurf) und 17/11894 (Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses) verfügbar.
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