Anlass für den Entwurf ist ein weithin beachtetes Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts von 2010: Die Richter hatten die verdachtsunabhängige Videoüberwachung friedlicher Demonstrationen untersagt. Die langjährige Praxis der Berliner Polizei verstoße gegen Grundrechte, hieß es. Wer an Protesten teilnimmt, darf nicht per se registriert werden. Dies könne ihn von der Wahrnehmung des Rechtes auf Versammlungsfreiheit abschrecken und die Meinungsbildung beeinträchtigen. Erlaubt seien Aufnahmen nur, wenn „tatsächliche Anhaltspunkte“ vorliegen, dass von Demonstranten „erhebliche Gefahren“ ausgehen.weiter:
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