19.07.2012

CDU und SPD wollen Fracking verbieten lassen / Grüne und Linke sprechen von einem Schaufensterantrag

[MDR] Die Thüringer Landesregierung soll rechtliche Möglichkeiten für ein Verbot des umstrittenen Fracking-Verfahren zur Erdgasförderung in Thüringen prüfen. Das fordern die Koalitionsfraktionen von CDU und SPD in einem gemeinsamen Antrag, der am Donnerstag im Landtag eingebracht und zur weiteren Beratung in die Ausschüsse verwiesen wurde. Die beiden Fraktionen erklären in ihrem Antrag, es gebe zu wenig gesicherte Erkenntnisse über Risiken des Verfahrens. Daher solle sich der Landtag "zum gegenwärtigen Zeitpunkt" gegen die Erdgas-Gewinnung durch Fracking aussprechen. Sie komme nach Auffassung von CDU und SPD nur in Frage, wenn Risiken für Mensch und Natur vollständig ausgeschlossen werden können.
Der Linke-Fraktion geht der Antrag nach den Worten ihres Abgeordneten Tilo Kummer jedoch nicht weit genug. Nötig sei eine Änderung des Bergrechts in Deutschland, sagte er. Das bisherige lasse den Ländern keine Mitbestimmung. Die Grünen-Fraktion sprach von einem "Schaufenster-Antrag".
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Fracking: Regierungskoalition führt Bevölkerung hinters Licht
[DToday] Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat heute einen Antrag der beiden Regierungsfraktionen CDU und SPD abgelehnt, dessen Überschrift die Ablehnung der Förderung von unkonventionellem Erdgas mittels Fracking suggeriert.
„Wir haben den Antrag von CDU und SPD ablehnen müssen, weil die beiden wichtigsten und in der Sache völlig berechtigten Forderungen der besorgten Bürgerinnen und Bürger nicht enthalten sind: Die Änderung des bundesdeutschen Bergrechtes für mehr Transparenz und Mitbestimmung sowie die verbindliche Aufnahme einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) in das Gesetz. Hier ist die SPD-Landtagsfraktion an der CDU gescheitert, die auf Bundesebene gemeinsam mit der FDP diese beiden Forderungen strikt ablehnt“, so Augsten weiter.
„Es ist aus unserer Sicht schon ein starkes Stück, im Ausschuss die Behandlung eines Antrages zu verweigern und dann Monate später mit einem eigenen Antrag zum gleichen Gegenstand im Plenum aufzuschlagen“
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