25.07.2012

Verfassungsgericht kippt Bundestagswahlrecht

[Reuters] Die von der schwarz-gelben Koalition 2011 durchgesetzte Reform verstoße gegen die Grundsätze der Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl sowie gegen die vom Grundgesetz garantierte Chancengleichheit der Parteien, urteilte das oberste deutsche Gericht am Mittwoch in Karlsruhe. Der Zweite Senat gab damit Verfassungsklagen der Bundestagsfraktionen von SPD und Grünen sowie von über 3000 Bürgern statt. Damit fehlt die Rechtsgrundlage für die anstehende Bundestagswahl im Herbst 2013. (Az.: 2 BvE 9/11)
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