04.07.2012

Meldeämter mischen beim Datenhandel mit / Widerspruch schützt vor Datenhandel nicht / Gesetzentwurf [PDF]

[Tagesschau] 16 verschiedene Melderechte gibt es in Deutschland, das soll vereinheitlicht werden - so sieht es das Meldegesetz vor, das jüngst vom Bundestag beschlossen wurde. Klingt vernünftig, birgt aber auch Fallstricke: Dass Einwohnermeldeämter Daten aus ihren Registern an Adresshändler weitergeben, wird damit gesetzlich abgesegnet.
Der Datenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, zeigt sich über das Gesetz irritiert. Im Interview mit dem ARD-Morgenmagazin vermutet er hinter der Entscheidung den Druck von Adresshändlern auf die Politik.
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Meldeämter - Widerspruch schützt vor Datenhandel nicht
[Golem] Wer nicht will, dass Meldeämter seine Daten an Adresshändler und Werbetreibende herausgeben, hat Pech gehabt. Selbst ausdrücklicher Widerspruch nutzt künftig nichts mehr.
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Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 17/7746 -
[Bundestag] Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Meldewesens (MeldFortG) [PDF]
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