09.12.2011

BGH-Urteil - Prominente haften für Werbeaussagen

[FAZ] Prominente, die sich für die Werbung für Finanzprodukte einspannen lassen, können von enttäuschten Anlegern auf Schadensersatz verklagt werden. Das ergibt sich aus einem Urteil gegen den früheren Bundesverteidigungsminister Rupert Scholz (CDU), das der Bundesgerichtshof am Donnerstag veröffentlicht hat. Der Politiker und Verfassungsrechtler hatte im Beirat einer Fondsgesellschaft gesessen, die pleiteging, nachdem die Finanzaufsicht im Jahr 2005 die Geschäfte unterbunden hatte.
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