21.12.2011

Widerstandsrecht - Der Staat sind wir - Über den Frust der Wutbürger

[Tagesspiegel] Die politische Klasse hat sich befreit von der Bindung an Normen, die für alle gelten. Muss dann nicht wenigstens ziviler Ungehorsam erlaubt sein?, fragt Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim. Ein Essay.
Die politische Klasse schottet sich von den Bürgern ab und bildet eine neue Form des Absolutismus.

Fasst man das Ganze ins Auge, so erkennt man eine politische Klasse, die sich nach dem Motto „der Staat sind wir“ von den Bürgern abschottet und eine neue Form des Absolutismus bildet, einen parteienstaatlichen Absolutismus: Die politische Klasse ist auf höchst raffinierte Weise „legibus absolutus“, das heißt von der Bindung an die für alle geltenden Normen befreit. Formal unterliegt sie zwar den Gesetzen. Doch die macht sie selbst – in ihrem Sinne. Formal unterliegt sie auch dem Grundgesetz. Doch das kann sie ändern, und die Richter, die das Grundgesetz auslegen und damit verbindlich erklären, was es besagt, bestimmt sie selbst nach ihren Vorstellungen – und äußert öffentliche Entrüstung, wenn das Gericht mal nicht „spurt“. Zudem wird den Bürgern, die Verfassungswidriges vors Gericht bringen wollen, oft die Klagebefugnis vorenthalten – nach einer Prozessordnung, über die wiederum die politische Klasse disponiert. Im Wettrennen von Hase und Igel gleicht das Volk dem Hasen.
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