[daten-speicherung]
- einen Stromverbrauch von über 6000 Kilowattstunden im Jahr hat (z.B.
größere Haushalte mit vier und mehr Personen oder mit elektrischer
Wärmeerzeugung),
- neu baut (unabhängig vom Stromverbrauch),
- Erzeugungsanlagen mit erneuerbarer Energie über sieben Kilowatt Leistung wie zum Beispiel Photovoltaikanlagen betreibt.
Gegen Smart Meters und den Einbauzwang habe ich schon viel
geschrieben. Nun schließt sich der Energieversorger Thüga in einer
Untersuchung der Kritik teilweise an und fordert:
Aufgrund der zum Teil bereits bestehenden kritischen Diskussionen über Smart Meter sollen die Endkunden die modernen Zähler ablehnen können, falls sie Bedenken hinsichtlich Datenschutz oder möglicher Gesundheitsgefährdung durch Mobilfunk-Strahlung haben.
weiter:
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