22.10.2012

Wer auf Demonstrationen für Beschallung sorgt, muss die Inhalte sorgfältig auswählen. Sonst landet er womöglich auf der Anklagebank

[LawBlog] Wer auf Demonstrationen für Beschallung sorgt, muss die Inhalte sorgfältig auswählen. Sonst landet er womöglich auf der Anklagebank. Das Amtsgericht Freiburg verurteilte gestern einen Demonstranten wegen Polizistenbeleidigung. Der Mann hatte auf einer Kundgebung ein Punklied abgespielt, in dessen Refrain “Wir wollen keine Bullenschweine” gesungen wird.
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