26.10.2012

Übersicht: Vom Bundesverfassungsgericht für nichtig und mit Grundgesetz für unvereinbar erklärten Bundesgesetze

[Bundestag] Die nachfolgende Übersicht führt in zeitlicher Reihenfolge die vom Bundesverfassungsgericht für nichtig und mit dem Grundgesetz für unvereinbar erklärten Bundesgesetze auf. "Nichtigkeit" bedeutet, dass die für verfassungswidrig erklärte Norm aus der Rechtsordnung eliminiert wird. Diese Wirkung tritt mit Wirksamkeit der Entscheidung kraft Gesetzes ein. Gemäß § 31 Abs. 2 Bundesverfassungsgerichtsgesetz hat die Entscheidung über die Nichtigkeit einer Norm Gesetzeskraft, was bedeutet, dass ihr allgemeinverbindliche Wirkung zukommt.
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