16.10.2012

Neonazi-Ermittlungen - Polizei misstraute Geheimdienst

[Taz] Der Vermerk bestätigt schlimme Befürchtungen: Die Spitzel des Verfassungsschutzes in der rechtsextremen Szene sind mitunter ein Risiko für die Ermittlungen der Polizei. Um eine Maßnahme des Landeskriminalamts Sachsen-Anhalts 2002 gegen Neonazis des eigentlich längst verbotenen Netzwerk „Blood & Honour“ (B&H) nicht zu gefährden, wurden die Verfassungsschutzbehörden bewusst nicht informiert – um „eine Weitergabe dieser Information an Dritte“ zu unterbinden, wie es in dem jetzt aufgetauchten Vermerk heißt.
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