02.10.2012

Internetfähige PCs: Verfassungsbeschwerde gegen Rundfunkgebühr abgewiesen / Pressemitteilung - Bundesverfassungsgericht

[Gulli] Wer einen internetfähigen PC besitzt, muss auch Rundfunkgebühren zahlen. Das besagt eine Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts heute. Ein internetfähiger PC sei ein Rundfunkempfangsgerät, derjenige, der ihn bereitstelle, folglich ein Rundfunkempfänger. Damit sei er zur Entrichtung der Rundfunkgebühren verpflichtet.
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[bundesverfassungsgericht] Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Erhebung von Rundfunkgebühren für internetfähige PCs
Pressemitteilung Nr. 70/2012 vom 2. Oktober 2012
Beschluss vom 22. August 2012
1 BvR 199/11

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