06.12.2011

SPD weiter für Vorratsdatenspeicherung

[Internet-law] Auf dem SPD-Parteitag wurde heute ein Antrag zur Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Man will allerdings gewisse Einschränkungen gegenüber der alten Rechtslage, die vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden ist, durchsetzen.
Die SPD hält eine Speicherdauer von drei Monaten für ausreichend und angemessen. Außerdem will man verhindern, dass ein Abruf der gespeichterten Daten auch für zivilrechtliche Zwecke z.B. bei Urheberrechtsverletzungen erfolgen kann. Verhindern will man schließlich auch, dass die erhobenen Daten zur Erstellung von Bewegungsprofilen abgefragt werden.

Diese Beschlussfassung zeigt einmal mehr, dass mit der SPD, jedenfalls aus bürgerrechtlicher Sicht, nicht zu rechnen ist.
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