[Reuters] Das Bundesverfassungsgericht hat die 2008 in Kraft getretene Neuregelung der Telefonüberwachung gebilligt.
Es verstoße nicht gegen das Grundgesetz, wenn Journalisten oder Ärzte unter Umständen abgehört werden dürften, heißt es in dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss. Außerdem sei es nicht zu beanstanden, dass der Katalog der Straftaten erweitert worden sei, bei denen eine Telekommunikationsüberwachung erlaubt sei. Die Richter wiesen damit die Verfassungsbeschwerde mehrere Ärzte und Rechtsanwälte ab. (Az.: 2 BvR 236/08 u.a.)
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