„Der Rettungsschirm genießt nach dem ESM-Vertrag volle Immunität vor Gerichtsverfahren jeder Art“, sagte DRB-Vorsitzender Christoph Frank. Sein Eigentum und seine Vermögenswerte genössen uneingeschränkten Schutz vor Durchsuchung, Beschlagnahme, Einziehung, Enteignung oder anderen Zugriffen durch Behörden und Gerichte. „Auch die Bediensteten des ESM genießen persönliche Immunität.“weiter:
Das sei angesichts des geplanten Aufgabenbereiches des ESM, der offenbar auch auf die direkte Rekapitalisierung von Banken ausgeweitet werden soll, kaum zu rechtfertigen, erklärte Frank. „Die Rettung von Euro, Mitgliedstaaten und Banken darf nicht dazu führen, dass wirtschaftliches Handeln in der EU teilweise außerhalb des Rechts gestellt wird, weil Handlungen im Finanzsektor nicht durch Staatsanwaltschaften und Gerichte straf- und zivilrechtlich überprüft werden können.“ Dies bedeutete einen Ausstieg aus dem Rechtsstaat, der durch wirtschaftliche Notwendigkeiten nicht zu rechtfertigen wäre, warnte Frank.
19.09.2012
Europäischer Rettungsschirm: Richterbund warnt vor Ausstieg aus dem Rechtsstaat
[DRB] Berlin. Der Deutsche Richterbund hat davor gewarnt, den Aufgabenbereich des ESM wie geplant auf die direkte Rekapitalisierung von Banken auszuweiten, ohne zuvor die im ESM-Vertrag vorgesehene Immunität für den ESM und seine Mitarbeiter zu streichen.
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