24.09.2012

Juristentag spricht sich für Vorratsdatenspeicherung und Staatstrojaner aus

[Heise] Der Deutsche Juristentag hat auf seiner alle zwei Jahre stattfindenden Mitgliederversammlung bessere Möglichkeiten zur Strafverfolgung im Internet gefordert. Telekommunikationsanbieter sollten generell und ­ soweit verfassungsrechtlich zulässig ­ im Rahmen der EU-Vorgaben zu einer mindestens sechsmonatigen Vorratsdatenspeicherung verpflichtet werden, heißt es in den jetzt veröffentlichten Beschlüssen (PDF-Datei) des am Freitag in München zu Ende gegangenen Kongresses. Ferner sollen "spezielle Herausgabepflichten" für Verbindungs- und Standortinformationen sowie erweiterte Bestandsdaten geschaffen werden, damit Nutzer im Bedarfsfall "rückverfolgbar bleiben".

Die rund 8000 Mitglieder des Vereins sprechen sich zudem für Möglichkeiten zu heimlichen Online-Durchsuchungen auch zur Strafverfolgung aus.
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Juristentag: Dynamische IP-Adressen sind personenbezogen 

[daten-speicherung] Weitere interessante Forderungen des Juristentags sind:
  • Das Datenschutzrecht sollte Anforderungen an die Ausgestaltung von Hard- und Software vorsehen
  • Ein konsequenter Datenschutz sollte durch Bestimmungen gesichert werden,die […] eine Umkehr der Beweislast beim Verschulden von Schadenersatzansprüchen gegenüber Diensteanbietern und Betreibern [und] eine pauschalisierte Haftung für immaterielle Schäden gewährleisten.
  • Ein „Notice-and-take-down“-Verfahren solle eingeführt werden.
  • Datenschutzrechtliche Anforderungen sollten bei überwiegenden Kommunikationsinteressen zurücktreten (z.B. Bewertungsportale, Anm. d. Autors).
Der Juristentag hat allerdings auch allerlei Unfug beschlossen, sich etwa für Vorratsdatenspeicherung und Identifizierungszwang bei Online-Diensten ausgesprochen.

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