17.08.2012

Bundesverfassungsgericht Karlsruhe erlaubt Bundeswehreinsatz im Inland / BVferG Urteil

[Tagesspiegel] Darf die Bundeswehr zur Gefahrenabwehr im Inland militärische Mittel einsetzen? Das Bundesverfassungsgericht sagt nun in einem Urteil Ja - stellt aber strenge Bedingungen. Die Union verbucht das Urteil als politischen Erfolg.
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[BVferG] Plenarentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Einsatz der Streitkräfte im Inneren („Luftsicherheitsgesetz“)
 
[Pressemitteilung] Das Plenarverfahren hat seinen Ursprung in dem von der Bayerischen und der Hessischen Staatsregierung anhängig gemachten Verfahren der abstrakten Normenkontrolle, in dem der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts darüber zu entscheiden hat, ob § 13, § 14 Abs. 1, 2 und 4 und § 15 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) mit dem Grundgesetz vereinbar sind (2 BvF 1/05; vgl. Pressemitteilung Nr. 140/2009 vom 21. Dezember 2009). Die Vorschriften regeln die Voraussetzungen und Modalitäten, unter denen die Streitkräfte zur Abwehr besonders schwerer von Luftfahrzeugen ausgehender Unglücksfälle eingesetzt werden können.
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[Entscheidung] am 3. Juli 2012 beschlossen:
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