15.08.2012

Doppelmoral: USA warnen Iran vor Einmischung in Syrien / Schlachtfeld international agierender Dschihadisten

[Tagesschau] US-Verteidigungsminister Leon Panetta hat die iranische Regierung davor gewarnt, sich in den Syrien-Konflikt einzumischen. Es gebe Hinweise auf ein größeres Engagement Teherans zur Unterstützung der Regierung in Damaskus. Die USA würden jedoch dafür sorgen, dass Teheran "nicht versucht, die Zukunft Syriens zu bestimmen". Dies sei alleine Sache des syrischen Volkes, sagte Panetta.

Vergangene Woche hatte US-Außenministerin Clinton bei einem Besuch in der Türkei noch angekündigt, den "Sturz des syrischen Regimes beschleunigen" zu wollen.
Welche Mittel die USA in Syrien einsetzen werden, sagte Panetta nicht. Er betonte jedoch, dass es keine amerikanische Waffenhilfe für die Aufständischen gebe. Auch die Frage zur Einrichtung von Flugverbotszonen sei derzeit nicht akut. Vor allem plane man keine einseitigen Handlungen.
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Syrien: Schlachtfeld international agierender Dschihadisten
[Hintergrund] Die militärische Unterstützung der Freien Syrischen Armee (FSA) seitens des Westens und der Golfdiktaturen wird inzwischen offen eingestanden. Ebenso die wachsende Präsenz von Gruppen, die Al-Qaeda nahestehen. Auch wird der Mantel des Schweigens über die von den „Rebellen“ begangenen Verbrechen in letzter Zeit häufiger in den Medien gelüftet. Das hilft dabei, ein realistischeres Bild über die Vorgänge in Syrien zeichnen zu können. Trotzdem bleibt das von den Massenmedien vermittelte Bild verschwommen und verwischt. Ein genauerer Blick auf die Vorgänge kommt hinsichtlich der Beteiligung Al-Qaedas am syrischen Konflikt zu einer anderen Schlussfolgerung, als der gemeinhin in den Medien vermittelten: Al-Qaedas wachsender Einfluss ist entgegen der üblichen Darstellung nicht einfach eine schreckliche Nebenwirkung des Krieges, sondern Ergebnis der strategischen Vorgehensweise der USA und ihrer Verbündeter.
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Kriegsvölkerrecht
[Wikipedia] Kriege sind heute grundsätzlich völkerrechtswidrig. Dies ergibt sich aus Artikel 2 Ziffer 4 der Charta der Vereinten Nationen. Diese Vorschrift lautet: „Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt.“
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