07.08.2012

Neusprech: Selbstverpflichtung, freiwillige

[Neusprech] Das ,freiwillig‘ in dieser Konstruktion können wir gleich mal streichen, das ist frei erfunden. Aus eigenem Antrieb und ohne Zwang kommt niemand auf die Idee zu so einer S., im Gegenteil. Die gehen Konzerne oder Branchenverbände nur ein, wenn sie etwas verbockt haben und Politiker drohen, sie dafür mit Gesetzen zu bestrafen. Dann bleibt die S. als letzte Möglichkeit, um beispielsweise eine Zerschlagung, gern Regulierung genannt, noch zu verhindern. Mit der Verpflichtung ist es ebenfalls nicht weit her. Denn S.-en verpflichten zu gar nichts. Oder, wie es auf politisch heißt, sie sind ,rechtlich unverbindlich‘. Wer sich nicht an die Vereinbarungen hält, dem passiert nichts. Abgesehen vielleicht von einem kleinen Imageschaden, aber der lässt sich mit einer PR-Kampagne problemlos vergessen machen. Vom ,Selbst‘ bleibt auch nicht viel. Die Bösewichte sind es zwar tatsächlich selbst, die die Auflagen einhalten sollen. Von selbst aber kommen sie bestimmt nicht darauf, etwas zu ändern, siehe oben. Zusammenfassung: Es sind leere Versprechen.  
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