08.08.2012

Kundus-Affäre - Bundeswehr-Oberst Klein soll General werden

[Zeit] 2009 hat Oberst Klein den entscheidenden Befehl in der Kundus-Affäre gegeben. Nun soll er in einem neuen Bundeswehr-Amt Abteilungsleiter werden – und damit General.
Klein war durch die Kundus-Affäre vor drei Jahren bekannt geworden. Damals hatte er in Afghanistan den Befehl zur Bombardierung von zwei Tanklastzügen in der Nähe von Kundus gegeben. Dabei kamen im September 2009 mehr als 100 Menschen ums Leben.

Wegen des Luftangriffs hatten auch die Bundeswehr und die Staatsanwaltschaft gegen Klein ermittelt. Das Verfahren der Ankläger in Karlsruhe wurde jedoch eingestellt. Auch die Bundeswehr verzichtete nach mehrmonatiger Prüfung darauf, gegen Klein ein Disziplinarverfahren einzuleiten.
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2 Kommentare:

  1. Zukünftig kann man also davon ausgehen, das jemand befördert wird, der gewaltigen Bockmist macht und gegen jeglichen Befehl verstößt. Zu meiner aktiven Militärzeit hätte man jemanden wie Ihn im Gefängnis verrotten lassen.

    Wie dem auch sei, hier scheint etwas völlig anderen abzulaufen, denn nach wie vor müssen wir verschiedene Dinge im Auge behalten:
    - Staatsanwaltschaften sind Weisungsgebunden und haben sich an Vorgaben ihres Dienstherren (Bundesinnenminister) zu halten.
    - Bundeswehr selbst verzichtet auf Disziplinarmaßnahmen, was in einem solchen schweren Fall von Befehlsverweigerung und Vortäuschung falscher Tatsachen immer zu Verfahren des Truppendienstgerichtes führen - immer!

    Hier liegt vielmehr der Verdacht in der Luft, das aus dem Oberst Klein deshalb ein General gemacht wird, damit man ihn a) in der Truppe los ist, b) er auf einem Posten sitzt, wo er keinen weiteren Bockmist machen kann und c) weil er unter Umständen Dinge weiß, die in dem Zusammenhang nicht an die Öffentlichkeit dürfen, bei einem Verfahren heraus kämen - ich denke an die Einsätze der KSK, die auch an Geheimen Operation auch mit dem US-Militär eingesetzt wird. Das könnte einigen Leuten in der Politik wohl den Kopf kosten. Eine andere Erklärung gibt es m. E. nicht für die Handlungsweise, die jetzt an den Tag gelegt wird.
    Kleine Info am Rande: Der Brigadegeneral bezieht gemäß Bundesbesoldungsgesetz sein Einkommen nach der Besoldungsgruppe B 6 8248,04 € GRUNDGEHALT, dazu kommen noch Stellenzulagen, Ortszuschläge, Familienzuschlag usw.

    Für jemanden, der über 100 Menschen auf dem gewissen hat, ein wirklich interessantes Einkommen. Und die Moral von der Geschichte: Mach ruhig Mist, streite konsequent alles ab, auch wenn schön längst klar ist das Du gelogen hast. Wenn Du dann noch genug weißt ist alles egal, niemand wird dir ernsthaft etwas tun, sondern Dich mit finanziellen Mittel ruhig stellen. natürlich wirkt sich das auch sehr schön auf eine spätere Pension aus.

    Und wer nicht glaubt was ich geschrieben habe, erinnere sich bitte an den Kommandanten des Segelschulschiffes der Bundeswehr "Gorch Fock", der entlassen wurde, obgleich er selbst bei dem Vorfall mit der jungen Kadettin, die aus der Takelage gestürzt ist und starb, in Urlaub war und der 1.Offizier der Verantwortliche war.
    Wer sich das einmal durch den Kopf gehen lässt, wird vermutlich wie ich auch auf die Möglichkeiten stoßen, wie ich bei Oberst Klein.

    Ich würde doch zu gerne wissen, wem in Berlin der Arsch auf Grundeis geht, wenn man jemanden noch so belohnt.

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    1. Das kann man doch tatsächlich so stehen lassen, denn Ihre Mutmaßungen, warum klein befördert wurde, sind so nachvollziehbar.

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