29.08.2012

Gesetzentwurf: Bundesregierung beschließt Leistungsschutzrecht für Presseverleger

[Netzpolitik] Wie angekündigt hat die Bundesregierung in ihrer heutigen Kabinetts-Sitzung das Leistungsschutzrecht für Presseverleger beschlossen. Neben Suchmaschinen sollen auch News-Aggregatoren wie Rivva betroffen sein. Jetzt kommt der Gesetzentwurf in den Bundestag.
Der Presseverleger wird so vor der systematischen Nutzung seiner verlegerischen Leistung durch gewerbliche Anbieter von Suchmaschinen und von gewerblichen Diensten, die Inhalte entsprechend aufbereiten, geschützt, die ihr spezifisches Geschäftsmodell gerade auf diese Nutzung ausgerichtet haben.
Andere Nutzer, wie z. B. Blogger, Unternehmen der sonstigen gewerblichen Wirtschaft, Verbände, Rechtsanwaltskanzleien oder private bzw. ehrenamtliche Nutzer, werden somit nicht erfasst. Ihre Rechte und Interessen werden durch das vorgeschlagene Leistungsschutzrecht für Presseverleger mithin nicht berührt. 
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Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes [PDF] 

[bmj] Gesetzentwurf - der Bundesregierung
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